Fachbereich Ausbildung

Maik Lüneburg

Fachbereichsleiter

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Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren erhalten neben der fundierten Grundausbildung eine Vielzahl von Spezialaus- und Weiterbildungen, um für das breite Spektrum an Einsätzen vorbereitet zu sein.

Nach Aufnahme und Einkleidung beginnt die Ausbildung für jede Feuerwehrfrau und -man mit einer Grundausbildung im sogenannten Truppmann 1-Lehrgang (TM I), der rund 70 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht umfasst. Es werden die Grundbegriffe von Feuerwehrtechnik, Fahrzeug- u. Gerätekunde, technischer Hilfeleistung, Erste Hilfe und den allgemeinen Grundlagen für die Arbeit im Feuerwehrdienst und im Katastrophenschutz vermittelt.

Dies geschieht umlaufend bei FFen des Bereichs durch die Bereichsausbilder und z.B. die Gruppenführer.
Nach einer Ausbildungszeit von 2 Jahren innerhalb der eigenen Ortsfeuerwehr bei den verschiedenen Dienstveranstaltungen findet dann die Truppmann II -Prüfung statt, die vor einer Prüfungskommission abgelegt wird und zur endgültigen Aufnahme in die Einsatzabteilung sowie zur Ernennung zur Feuerwehrfrau bzw. zum Feuerwehrmann führt.

Fachaus- und Weiterbildung

In den Ortsfeuerwehren werden die Feuerwehrfrauen und -männer kontinuierlich weiter aus- und fortgebildet.

Diese Ausbildung basiert nicht nur auf den in der TM I vermittelten Inhalten sondern auch in den verschiedenen Fachaufgaben, die die einzelnen Feuerwehren wahrnehmen.

Hierzu gehören z. B. die technische Hilfeleistung, Wasserversorgung, Logistik sowie der Bereich Gefahrgut.

Auf Stadtebene oder an der Niedersächsichen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) können die Feuerwehrangehörigen weiterführende Fach- und Führungslehrgänge zum Truppführer, Gruppenführer, Zugführer oder auch zum Kraftfahrer Kl. C, Maschinist, Atemschutzgeräteträger und Sprechfunker absolvieren.

Nichts geht ohne Training

Um die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren auf dem aktuellen Wissensstand zu halten und auch um im Training zu bleiben, werden regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt.

So müssen z. B. alle Atemschutzgeräteträger einmal jährlich einen Durchgang in der Atemschutzübungsstrecke in Salzgitter-Engerode absolvieren.